Leistungen für Bildung und Teilhabe
Seit 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).
So werden die Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten, für Lernförderung und Schülerbeförderung sowie für das Mittagessen in der Schule oder der Kindertagesstätte übernommen.
Schülerinnen und Schüler erhalten einen Geldbetrag für die Beschaffung von Schulbedarf.
Auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben wird unterstützt, zum Beispiel der Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder der Musikunterricht finanziert.
Was muss ich tun, um BuT-Leistungen zu bekommen?
Für jedes Kind ist ein eigener Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe auszufüllen
Der unterschriebene Antrag ist zusammen mit den ggf. erforderlichen Bescheinigungen an das Jobcenter oder den Landkreis Hildesheim zu senden.
Den Antrag und weitere Informationen gibt es unter: Bildung und Teilhabe | Samtgemeinde Leinebergland (sg-leinebergland.de)
Sie brauchen Hilfe?
Kommen Sie zu uns in die Sprechstunde, wir helfen gerne
Wenn möglich, bringen Sie Ihren letzten Bescheid über Leistungen zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag, den Sie vom Jobcenter oder dem Landkreis erhalten haben mit.